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   OLG Naumburg, 07.02.2012 - 2 Wx 16/12   

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https://dejure.org/2012,3550
OLG Naumburg, 07.02.2012 - 2 Wx 16/12 (https://dejure.org/2012,3550)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07.02.2012 - 2 Wx 16/12 (https://dejure.org/2012,3550)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07. Februar 2012 - 2 Wx 16/12 (https://dejure.org/2012,3550)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Abweisung eines Antrags auf einstweilige Anordnung im Nachlassverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2361; FamFG § 57; FamFG § 58
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Abweisung eines Antrags auf einstweilige Anordnung im Nachlassverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2012, 118
  • FamRZ 2013, 245
  • Rpfleger 2012, 387
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63

    Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.02.2012 - 2 Wx 16/12
    Es ist aber anerkannt, dass die letztgenannte Ausnahme bei einstweiligen Anordnungen nicht gilt, da durch eine einstweilige Anordnung im Einziehungsverfahren die Gefahr gutgläubigen Dritterwerbs und befreiender Leistung an den Erbscheinserben noch nicht ausgeschlossen werden (BGH, Beschluss vom 05.07.1963, V ZB 7/63; BGHZ 40, 54 = WM 1963, 1010; Palandt/ Weidlich, a.a.O., § 2366, Rn. 1).
  • OLG Köln, 12.03.1990 - 2 Wx 6/90
    Auszug aus OLG Naumburg, 07.02.2012 - 2 Wx 16/12
    Auf dieser gesetzlichen Grundlage wäre eine einstweilige Anordnung des Inhalts möglich, den Erbschein bis zum Abschluss der Ermittlungen zu den Akten zu geben (OLG Köln, Beschluss vom 12.03.1990, 2 Wx 6/90; Palandt/Weidlich, BGB, 71. Aufl., § 2361, Rn. 8).
  • OLG Köln, 23.12.2013 - 2 Wx 304/13

    Einziehung der erteilten beglaubigten Abschriften eines notariellen Testaments

    Schon dies spricht deutlich gegen die entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Einziehung von Erbscheinen (ebenso auch OLG Naumburg, FamRZ 2013, 245).
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